Ehegattenvertretungsrecht erneut gescheitert

Das Ehegattenvertretungsrecht ist voraussichtlich erneut gescheitert.

Aufgrund einer Bundesratsinitiative wurde im Oktober 2016 ein Gesetzentwurf für ein umfassendes Vertretungsrecht des Ehegatten (oder Lebenspartners) in den Bundestag eingebracht. Per Gesetz sollte es für den nicht getrennt lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner die Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, der Freiheitsentziehung, des Sozialleistungsrechtes und der Postangelegenheiten geben, wenn der andere Partner aufgrund Krankheit / Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst hätte besorgen können. Der Bundestag verabschiedete dann unter dem 18.05.2017 eine Gesetzesfassung, die sich auf eine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkte, daneben wurde der Gesetzentwurf mit einer 15%igen Erhöhung der Vergütung insbesondere für Betreuer verknüpft (z.B. Erhöhung der untersten Vergütungsstufe von 19,50 € auf 22,50 €).

 

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat dann jedoch dem Bundesrat einstimmig eine Vertagung der Beschlussfassung empfohlen. Die Verknüpfung der Vergütungsfrage mit dem Ehegattenvertretungsrecht sei nicht "opportun" und bedürfe zunächst "einer differenzierten Betrachtung der Gesamtproblematik".  Der Bundesrat hat den Tagesordnungspunkt wie vorgeschlagen, am 7.7.2017 von der Tagesordnung genommen.

 

Mit einer Entscheidung in der letzten Bundesratsitzung im September ist nicht mehr zu rechnen. Mit der anstehenden Bundestagsneuwahl werden alle Gesetzesvorlagen hinfällig (Diskontinuitätsprinzip).

 

Das Ehegattenvertretungsrecht wird sich damit - wenn es überhaupt nocheinmal angegangen wird - erheblich verzögern. Bereits der erste Vorstoß dazu im Jahre 2003 war gescheitert.

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